Absetzbarkeit von Spenden

Mildtätigen, gemeinützigen Vereinen ist es in Österreich erst nach drei (3) Jahren Tätigkeit möglich, unter bestimmten Auflagen des Finanzamtes,  eine Aufnahme in der Liste der begünstigten Spendenempfänger zu beantragen, damit Spenden an den Verein für den Spender von der Steuer absetzbar sind.

Nach eingehender Prüfung der geforderten Auflagen des Finanzamtes  hat der Vorstand von ASN Österreich, wie folgt, entschieden:

Spenden an ASN Österreich sind derzeit nicht absetzbar, da die Auflagen (bzw. die damit verbundenen – entstehenden Kosten, für Wirtschaftsprüfer …)  vom Finanzamt für eine Absetzbarkeit bzw. Aufnahme in der Liste der begünstigten Spendenempfänger, die finanziellen Möglichkeiten unseres Vereins derzeit übersteigen und somit bis auf weiteres Spenden an ASN Österreich nicht von der Steuer absetzbar sind.

Ab Ende 2023 bitte ausschließlich über Deutschland, die Kontaktdaten verwenden! Näheres dazu auch hier!!!

sozial-caritativ … gemeinnützig und eingetragen im Vereinsregister